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Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV

Als Einsammler, Beförderer, Lagerer, Behandler, Händler, Makler, Verwerter oder Beseitiger von Abfällen gilt es gegenüber Behörden, Kapital- und Versicherungsgebern, Kunden, Lieferanten und auch Anwohnern ein hohes Maß an Vertrauen aufzubauen. Mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV und §56/57 KrWG beweisen Sie Ihre Rechtssicherheit, Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde sowie Ihre gute Organisation und Ausstattung gegenüber allen Marktteilnehmern und setzen sich von unseriösen Wettbewerbern ab. Die Zertifizierung ist unabhängig von einer ISO-Zertifizierung, kann aber komplementär mit großen Synergien zum Beispiel mit der ISO 9001 oder ISO 14001 kombiniert, integriert und auch auditiert werden.

 
Als Fachkundiger gem. EfbV mit langjähriger Erfahrung als Berater in verschiedensten Branchen begleite ich Sie gern jährlich während Ihres EfB-Zertifizierungsverfahrens auch über die Zertifikatserteilung hinaus.

Als Fachkundiger gem. EfbV mit langjähriger Erfahrung als Berater in verschiedensten Branchen begleite ich Sie gern jährlich während Ihres EfB-Zertifizierungsverfahrens auch über die Zertifikatserteilung hinaus.

Gründe für eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Abfälle spielen in unserer heutigen Welt eine gewichtige Rolle. Sie entstehen überall dort, wo Produkte hergestellt, verarbeitet, gehandelt und verbraucht werden und in Ihnen stecken Ressourcen, die im Sinne einer Kreislaufwirtschaft teilweise wiederverwertet werden können und/oder müssen. Aber mitunter birgt ihre Zusammensetzung auch Risiken. Die verbindlichen Regeln für den rechtssicheren Umgang mit Abfallstoffen aller Abfallschlüssel (ob gefährlich oder nicht gefährlich) gelten grundsätzlich für alle Teilnehmer in der Entsorgungskette. Daher ist die Abfallentsorgung ein zentraler Bestandteil des Umwelt-Managements in jedem Unternehmen.

An Betriebe, die Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, handeln, makeln, verwerten oder entsorgen werden jedoch höhere Erwartungen gestellt. Denn für die fachgerechte und sinnvolle Wiederverwertung, professionelles Recycling, effiziente Verwertung oder Beseitigung von Abfällen mit unterschiedlichsten Zusammensetzungen, Belastungen oder Beimischungen ist eine sehr hohe Entsorgungskompetenz vonnöten. Durch eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb können Sie öffentlich nachweisen, dass Sie diesen Anforderungen gewachsen sind.

Weitere Vorteile einer EfB-Zertifizierung sind zum Beispiel:

  • dokumentierte Sicherheit der Transport- und Entsorgungswege: Sie können die Prozesse zurückverfolgen und die Zuverlässigkeit Ihrer Transport- und Entsorgungswege und die professionelle Behandlung von Abfallstoffen rechtskonform belegen 

  • Steigerung des Vertrauens der Kunden, Partner, Behörden und der Öffentlichkeit

  • Wettbewerbsvorteil durch anerkanntes und unabhängiges Zertifikat: große Abfallerzeuger, wie Gewerbe- und Industriebetriebe, vergeben grundsätzlich keine Aufträge ohne EfB-Zertifikat. Sie erhöhen also Ihre Chancen bei Auftragsvergaben durch die bescheinigte Kompetenz.

  • Optimierung der Betriebsorganisation und Beschleunigung des Betriebsablaufs, unter anderem durch qualifizierte Mitarbeiter

  • Rechtssicherheit und Einhaltung von Umweltstandards, reduziertes Haftungsrisiko und erhöhter Versicherungsschutz

  • Erleichterungen / Freistellung im Nachweisverfahren zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG) (Ausnahme von der Erlaubnispflicht)

Ablauf Ihrer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Das generelle Verfahren, welchem die Zertifizierungsunternehmen folgen ist durch die Anforderungen der EfbV bzw. weiterführend in der Mitteilung Nr. 36 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geregelt. In Vorbereitung auf die Zertifizierung helfe ich Ihnen, Dokumentations- und andere Pflichten zu erfüllen.  

Bei dem folgenden Ablauf würde ich Sie unterstützen:

  1. Kick-Off-Workshop: erste Besprechung des Projektes

  2. Einholen von Angeboten bei Zertifizierungsunternehmen für die akkreditierte Durchführung des Verfahrens: Überwachungsvertrag

  3. Struktur-Analyse: u.a. Darstellung der Betriebsorganisation (Inhaber, Geschäftsführung, Betriebsstätten, Rechtsform, Auszug aus dem Handelsregister, Organigramm mit Aufgabenverteilung) sowie Zuverlässigkeit und Kompetenz der Mitarbeiter, Beschreibung der durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, Unternehmensstandorte und Nachweis der Betriebsgenehmigungen (Baurecht, BlmSchG, AbfG etc.), Feststellung der Abfallschlüsselnummern

  4. Gap-Analyse: u.a. Untersuchung der Abweichungen des Ist-Zustands vom Soll-Zustand, d.h. Ermittlung des Umsetzungsgrades der rechtlichen Anforderungen inklusive Durchführung eines internen Audits mit ersten Korrekturmaßnahmen im Auditbericht.

  5. Konzeption: u.a. Definition fehlender Prozesse sowie notwendiger spezifischer Maßnahmen; Erstellung des Umsetzungsplans und der Dokumentation (inklusive Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Verfahrens- und Prozessbeschreibungen, Formblätter, Checklisten, Betriebstagebuch

  6. Umsetzung: u.a. Implementierung und Umsetzung der definierten Prozesse; Nutzung von Dokumenten etc.

  7. Erstzertifizierungs-Audit durch die Zertizierungsgesellschaft: Überprüfung der Dokumentation und Demonstration der praktischen Anwendung der Norm

  8. Zertifikatserteilung

  9. Jährliches Überwachungsaudit

 Wichtiger Hinweis: Das Entsorgungsfachbetriebeaudit erfolgt jährlich - immer nach 12 Monaten. Das Zertifikat ist jedes Jahr als Anzeige der Fachbetriebseigenschaft an die zuständige Behörde des Unternehmens zu übermitteln.

Fragen & Antworten zum Entsorgungsfachbetrieb

Woran erkenne ich einen gefährlichen Abfall und welche Besonderheiten ergeben sich daraus?

Gefährliche Abfälle beinhalten gefährliche Stoffe mit gefahrenrelevanten Eigenschaften (über deren Grenzwerte), die Menschen und/oder Umwelt schädigen und sind gemäß Abfall-Verzeichnis-Verordnung und Chemikalienrecht mit einem * gekennzeichnet. Gefährliche Abfälle haben spezielle Genehmigungspflichten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz sowie Nachweis- und Entsorgungspflichten. Ein Abfallbeauftragter im Unternehmen ist hier Pflicht! Wer Abfall über Grenzen transportiert muss sich dem Notifizierungsverfahren unterwerfen. u.v.m.

Welche rechtlichen Grundlagen müssen Entsorgungsfachbetriebe beachten?

Folgende Rechtsgrundlagen sind essentiell: (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung

  • Nachweisverordnung

  • Bundesimmissionsschutzgesetz

  • Wasserhaushaltsgesetz

  • Abfall-Verzeichnis-Verordnung

  • Gewerbe-Abfall-Verordnung

  • Gefahrstoff-Verordnung

  • Deponie-Verordnung

  • Strafrecht (für Umwelt)

  • LAGA-Mitteilungen

Wie häufig muss ich die Zuverlässigkeit nachweisen?

Die Zuverlässigkeit ist alle drei Jahre durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen.

Wie erlange ich die Fachkunde für EfbV?

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Schulungsanbieter für den Erwerb der Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. LINK

Was ist ein Überwachungsvertrag?

Der Überwachungsvertrag wird zwischen dem Untenrehmen und einer technischen Prüfgesellschaft geschlossen. Nach § 52 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bedarf es der Schriftform. Der Vertrag muß die Überwachung des Betriebes sowie die Zertifizierung des Betriebes als Entsorgungsfachbetrieb nach den Anforderungen der §§ 13 und 14 regeln.

Was sind die Anforderungen an einen Sachverständigen für die Prüfung des Entsorgungsfachbetrieb?

Der prüfende Sachverständige muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Zuverlässigkeit

  • Unabhängigkeit

  • Fach- und Sachkunde

  • Zulassung als Umweltgutachter

Muss ich Auditoren während des EfB-Audits alles in meinem Betrieb zeigen?

Den Auditoren muss von Ihrer Seite während der Überprüfung Zugang zu allen Bereichen Ihres Unternehmens gewähren. Dies fällt unter die so genannte “Duldungspflicht”.

Müssen meine Subunternehmer auch nach EfB zertifiziert sein?

In absoluten Ausnahmefällen ist eine Beauftragung nicht-zertifizierter Subunternehmer gestattet um Ausfallzeiten zu vermeiden. Entscheidend ist die Qualität des nicht als EfB zertifizierten Subunternehmers, der anstelle des EfB in dessen Pflichtenkreis tätig wird. Bei häufigem oder dauerhaftem Einsatz nicht zertifizierter Subunternehmer ist eine Zertifizierung erforderlich.

 

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